Betreff: Re: AB-Dlx. Gunholster - Professionell gemachte Bilder zum sabbern ;-)
Zitat von Last Crusader:Im übrigen ist eine deaktivierte Schusswaffe in D nicht verboten.
Das Problem liegt meist darin, dass die Zollhanseln vom Waffenrecht wenig Ahnung haben und alles was nach Waffe aussieht mal direkt liegen lassen und erstmal den großen Papierkrieg starten. Optimalerweise erkennt der Zöllner eine entmilitarisierte Waffe (Löcher im Lauf, Verschluss veschweisst und mit Bolzen gesichert, usw.) auf den ersten Blick und winkt das Paket durch.
Nur ganz wichtig, sofern ihr mit Paypal bezahlt: NIEMALS eine Waffenbezeichnung in das Textfeld eintragen, lieber eine Bestellnummer o.ä.. Paypal fährt eine rigorose Antiwaffenpolitik und die können ja nicht riechen, dass ihr Repliken kauft (sogar wenn man es dazu schreibt :roll:) und sperren prinzipiell erstmal den Account mit allem Geld was ihr darauf eingezahlt habt (- das "dürfen" die nach deren AGB, obwohl die einer deutschen AGB-Kontrolle wohl nicht standhalten würden...).