Komplettes Thema anzeigen 05.06.2008, 14:33
mola-ram Abwesend
Moderator
Dabei seit: 17.04.2006
Wohnort: Opladen


Betreff: Re: Hut auf Ebay
Hehe Zwinkernder Smiley .
Und den Tatbestand erfüllt es auch:

Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich sach doch, ab in den Knast Grinsender Smiley