Komplettes Thema anzeigen 27.04.2008, 10:42
Cole Abwesend
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Dabei seit: 25.04.2008
Wohnort: Darmstadt


Betreff: Re: neue Wested passt nicht
Zitat von Niob:
Bin mir nicht sicher, aber man kann eine Auktion unter bestimmten Gründen auch vorher beenden...muss mal nachschauen.

Er könnte allenfalls nach § 119 BGB seine Willenserklärung anfechten. Die Anwendung von § 119 BGB erfolgt aber ziemlich restriktiv, so daß man nicht mal eben wegen jeder Lapalie anfechten kann. Die Beweislast dafür daß die Vorraussetzungen der Anfechtung gegeben sind trägt der Anfechtende, also hier unser eBay-Anbieter. Ich werd mir nach dem Frühstück mal meinen Palandt schnappen und schauen ob etwas ähnlichen in den Einzelfallbeispielen aufgeführt ist.

Die AGB von eBay verweisen zu diesem Thema imgrunde auch nur auf das Gesetz, so daß hierüber keine "Extrawurst" möglich ist.

Edit:
Anfrage an den Verkäufer ist raus, mal sehen ob eine Antwort kommt bzw. was als Antwort kommt.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 27.04.2008, 10:59 von Cole.