Betreff: Re: Zollwertgrenze ab Dez. `08 bei 150,- EUR
Da es grade so schön hier hin passt da ja auch aussenstehende, die mit dem Gedanken spielen im Ausland zu bestellen, dies lesen:
Zur Bemessung des Warenwertes gilt übrigens der Wechselkurs vom
Tag der Einfuhr,
nicht vom Tag der Bestellung!
Soll heißen man bestellt zu einem super günstigen Wechselkurs, die Bestellung dauert, aus welchen Gründen auch immer, aber länger und inzwischen hat sich der Kurs ungünstig entwickelt. In diesem Fall hat man echt verrissen, da der Zollbeamte am Tag der Einfuhr (wenn ihr am Schalter steht und das Paket abholen wollt) den Tageskurs berechnet bzw. den für diesen Monat günstigsten Kurs nimmt. Beim Wechsel von einem zum anderen Monat kann man da also im ungünstigsten Fall ganz schön gekniffen sein.
So hat mir das jedenfalls der Zollbeamte auf meine Nachfrage hin erklärt. Hoffe das hilft dem ein oder anderen.
Hans