Komplettes Thema anzeigen 05.04.2008, 16:33
"Indy" Hans Abwesend
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Dabei seit: 01.04.2008
Wohnort: NRW


Betreff: Re: Zur Premiere in Indy Gear?
@ LVskywalker:

worauf du dich beziehst dürfte das Hausrecht sein.
Möchte der Betreiber des Kinos also keine Peitschen mit ins Kino gebracht wissen kann er das auch durchsetzen.

Leider steht dieses "Hausrecht" so nirgendwo im Gesetzbuch sondern setzt sich aus mehreren Paragraphen zusammen bzw. ergibt sich aus ihnen.

Diese wären im einzelnen:

- GG Art.13 (1,2) (Unverletzlichkeit der Wohnung)
- GG Art.14 (3) (Eigentum)
- §903BGB (1) (Befugnisse des Eigentümers)

Wenn nun ein Gast oder Besucher

A) Widerrechtlich eindringt (ohne Einladung oder gewaltsam ein Gebäude etc. betritt) oder

B) Unbefugt verweilt und sich trotz Aufforderung durch einen befugten (Kinobetreiber, Personal) nicht entfernt (für den Fall das gesagt wurde "mit Peitsche kommen Sie hier nicht rein, verlassen Sie bitte das Kino etc.),

begeht dieser eine STRAFTAT! (§ 123 STGB Hausfriedensbruch; Geldstrafe oder Freiheitssrafe bis zu einem Jahr).

Hier sehe ich aber ehrlich gesagt gar nicht so ein großes Problem.

Viel schwieriger finde ich die Pistole als sogenannte "Anscheinswaffe". Die dürfte nämlich seit dem 1.4.08 verboten sein. Und Verstöße gegen das WaffG (Waffengesetz) schlagen mit bis zu 10.000 Euro zu Buche.
Hans