Betreff: Re: Bestellen im Ausland vs. Zoll.
Im Übrigen ist das "Bescheißen" beim Zoll Steuerhinterziehung und demnach eine Straftat. Sollte auf eurem Paket "Geschenk/ Gift" stehen, der Beamte euch fragt, ob das stimmt, ihr das mit "ja" bentwortet, und dann im Paket eine Rechnung vorfindet, seid ihr dran. Ebenso bei einer gefälschten Rechnung. Also lasst den Blödsinn lieber.
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mal editiert, das letzte Mal am 29.02.2008, 21:40 von Last Crusader.