Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt?
Äh...versteht mich nicht falsch, es ist eben nicht "nur" sache des Kinos.
Zitat:
Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände,
die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen
geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein.
Ferner ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die oben genannten
Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen,
zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung von derartigen
Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen (§ 2 Abs. 3 VersG).
Dies gilt adäquat auch für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen größere Menschenmengen zusammen kommen. Also eben Kino auch.
Sicherlich wird sich niemand an einen Indyoutfit mit Peitsche stören, aber wenn doch, sollte die Peitsche (zumindest zeitweilig) unbrauchbar gemacht sein.