Betreff: Re: Trump - vier weitere fette Jahre für meinen Aktien Dealer
Blasphemie bezeichnet die Schmähung oder Lästerung Gottes oder anderer religiöser oder weltanschaulicher Werte, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Im deutschen Strafrecht ist Blasphemie in § 166 StGB geregelt, der die öffentliche Verhöhnung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse unter Strafe stellt.
Quelle:
https://www.google.de/...gws-wiz-hp