Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss
Zitat:Der Verkauf von Schreckschusswaffen, auch von ehemals scharfen Waffen, ist frei für Personen ab 18. Du darfst sie auf deinem befriedetem Grund besitzen. In diesem Fall braucht man wohl eine EWB weil kein Prüfstempel drauf ist.
Den kleinen Waffenschein brauchst du, wenn du eine Gas-/ Signalwaffe in der Öffentlichkeit mitführen willst. Das heißt, zugriffs- und Schussbereit bei dir trägst. Den kleinen Waffenschein kann man bei der Polizei beantragen und jeder mit sauberem Führungszeugnis bekommt diesen in der Regel auch.
Sven
Oh, das hab ich nicht gewusst. Ich hatte nen Jagdschein gemacht, damals als gerade das Waffengesetz geändert worden ist (vor 3 oder 4 Jahren), und da wurde das mit dem kl. Waffenschein erwähnt, deshalb hatte ich mich dran erinnert.