Komplettes Thema anzeigen 10.01.2008, 14:09
Last Crusader Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 06.02.2005
Wohnort: NRW


Betreff: Re: Webley Mark VI als 9mm Schreckschuss
Den hatte ich vor einigen Wochen auch schon auf dem Schirm. Aber leider ist die Griffschale unten beschädigt und der Ring für die Fangschnur fehlt. Sonst hätte ich ihn evtl. genommen.

Ich weiß nicht, wie oft das hier noch gesagt werden muss: Der Verkauf von Schreckschusswaffen, auch von ehemals scharfen Waffen, ist frei für Personen ab 18. Du darfst sie auf deinem befriedetem Grund besitzen. In diesem Fall braucht man wohl eine EWB weil kein Prüfstempel drauf ist.
Den kleinen Waffenschein brauchst du, wenn du eine Gas-/ Signalwaffe in der Öffentlichkeit mitführen willst. Das heißt, zugriffs- und Schussbereit bei dir trägst. Den kleinen Waffenschein kann man bei der Polizei beantragen und jeder mit sauberem Führungszeugnis bekommt diesen in der Regel auch.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, das letzte Mal am 10.01.2008, 14:26 von Last Crusader.