Komplettes Thema anzeigen 12.12.2007, 21:11
Last Crusader Abwesend
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Betreff: Re: Replik der S&W
Wie du selbst schreibst, hatten die Beamten Gründe dafür, deine Ware festzuhalten. Was aber jetzt der Anwalt von LF in München für einen Einfluss auf diese entsprechende Einfuhrbestimmung hat, ist mir nicht so ganz klar.

Zitat:
mittlerweile ist jede 1:1 Replik von einer Waffe verboten oder fällt unter das Waffengesetz (also Waffenschein beim Erwerb), soweit ich informiert bin.

Wohl kaum. Such mal im Netzt nach Anbietern von Replicawaffen, die sind alle frei verkäuflich.
Z.B. hier: http://www.sportwaffen-schneider.de/...p/cPath/47

Um auf das ebay-angebor zurückzukommen. Was tatsächlich Probleme beim Zoll geben könnte, ist die Tatsache, dass auf der Waffe die Logos und Symbole von S&W sind. Und da der Hersteller nicht authorisiert ist, diese zu benutzen, könnte die Replicawaffe beim Zoll als nicht authorisiertes Produkt gewertet werden und beschlagnahmt werden.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, das letzte Mal am 12.12.2007, 21:24 von Last Crusader.