Betreff: Re: Replik der S&W
Ich hab mal vor längerer Zeit einen Waffendummie aus den USA importiert und wurde auch beim Zoll vorstellig. Ich weiß nicht mehr genau wie das Gesetz hieß, da wurde aber zwei Sachen in einem Gesetz zusammengeworfen (ich glaub das waren Waffen und Betäubungsmittel). Nachdem ich denen erklärt hatte, daß das ein Filmdummie war und keinesfalls funktionstüchitg ist oder war (das Ding ist aus Resin), konnte ich es dann mitnehmen.
Die Gesetze haben sich aber auch geändert, früher war es so, daß man keine Repliken von Voll- und Halbautomatischen Waffen haben durften, mittlerweile ist jede 1:1 Replik von einer Waffe verboten oder fällt unter das Waffengesetz (also Waffenschein beim Erwerb), soweit ich informiert bin.