Betreff: Re: Gralsritter-Schwert, Eine andere Quelle
Hi,
Schwerter gelten als "Hiebwaffe" nach dem deutschem Waffengesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/...age_1.html
Der Verkauf von Hiebwaffen ist nur an Volljährige erlaubt. Also fällt jede Plattform weg, wo Du das Alter nicht kontrollieren kannst.
Aus welchem Material ein Schwert ist, ist zwar schön zu wissen, aber IMHO nicht ausschlaggebend, wenn man es als Dekoartikel oder "richtiges Schwert" ansehen möchte. Der Gesetzgeber unterscheidet da übrigens eh nicht eindeutig.
Bei einem richtigen Schwert ist z.B. der Tang durchgehend durch den Griff durch bis zum Knauf ausgeschmiedet. Bei Deko-Schwertern ist hingegen ist oft nur ein sogenannter "Rattenschwanz" an die Klinge drangeschweisst, der dann mit dem Knauf verschraubt ist. Leider sind solche Unterschiede nur zu sehen, wenn man den Griff auseinander nehmen kann.
Bei den Schwertern von Sarednab bin ich mir ziemlich sicher, dass sie nicht für den Gebauch, sondern nur zur Dekoration konstruiert wurden.
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mal editiert, das letzte Mal am 13.09.2021, 15:13 von Pascal.