Komplettes Thema anzeigen 18.11.2007, 11:17
Jock Abwesend
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Dabei seit: 12.11.2007
Wohnort: Bonn


Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Das WaffG ist unübersichtlich und vertrackt. Ich möchte hier sehr dringend empfehlen, sich mit der Anlage 2 des WaffG zu befassen. Und dies umso dringender je SA die Waffe ist, genauer, je exakter sie einer echten Waffe nachgebildet ist.
Gesetze in aktueller Fassung findet man hier: http://www.gesetze-im-internet.de/

In der Anl 2 werden u.a. erlaubnisfreie Betätigungen beschrieben. Man kann erlaubnisfrei vieles kaufen und besitzen, aber darf es nicht ohne weiteres in der Öffentlichkeit führen. Speziell Waffen sind gemeint, die wie es so schön heißt:
"...sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1
Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf..." Die sind von vielen Befreiungen wiederum ausgenommen.

Also lieber etwas vorsichtig umgehen mit den Revolvern und was man sonst so in die Öffentlichkeit mitnehmen möchte.