Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Du darfst Waffenreplicas, sprich nicht Schussfähige Nachbildungen, bei dir tragen. Ohne Waffenschein! Die fallen nicht unters Waffengesetz! Das sich das nicht auf zu Schreckschusswaffen umgebaute Originale bezieht, ist doch nicht misszuverstehen. Allerdings ist das Mitführen von Replicas auf öffentlichen Veranstaltungen untersagt.