Betreff: Re: Webley - Waffengesetz ?
Du meinst einen kleinen Waffenschein, wobei ich nicht sicher bin als was Softairpistolen gelten. Wenn es drunter fällt, müssten sie wohl gemeldet werden und du musst beim Kauf evtl.ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eben nachweisen, dass du alt genug bist. Wobei du den Waffenschein selbst nur brauchst, wenn du die Waffe außerhalb deines privaten Wohnbereiches mit dir herumführst. Zum Erwerb der Waffe selbst brauchst du den noch nicht, da reicht es nachzuweisen wie alt und eben son ordentliches Führungszeugnis.
Wenn du das Ding nur rumliegen hast, kein Problem, draußen damit spazieren gehen könnte Probleme mit sich bringen.
Den kleinen Waffenschein kriegst jedenfalls bei der Polizei, Ordnungsämtern und sowas, die sagen dir auch was sie dafür von dir brauchen. Drunter fallen Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Reizstoffwaffen.
Replikas darf man anscheinend relativ problemlos besitzen und muss es eigentlich auch nicht melden, da die ja eigentlich nicht mehr gebrauchsfähig sein dürften und damit nicht die Funktion erfüllen, welche eine Waffe nach dem Waffengesetz hat.
Kannst es auch detailliert nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/...index.html
Zitat:Was kostet denn so ein Teil und wo bekommt man sowas her?
Die Replik einer Webley? Wüsste ich auch gern, hab schon einige Male rumgesucht im Netz und so richtig fündig bin ich nie geworden. Möchte allerdings lieber den S&M Hand Ejector 2 aus Raiders, der is noch ein bissel schwerer zu kriegen. Billig wird aber beides nicht. Webleyrepliken anderer Modelle habe ich für weit mehr als 100 Euro gesehen.
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mal editiert, das letzte Mal am 16.11.2007, 21:10 von Dark Hunter.