Komplettes Thema anzeigen 14.02.2019, 13:05
IndyfanBO Abwesend
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Betreff: Indy Revolver in Bezug auf die evtl. neuen Waffengesetze
Manch einer hat es vielleicht mitbekommen, andere vielleicht nicht. Derzeit wird eine Neufassung der Waffengesetze bzw. EU-Feuerwaffenrecht geprüft. Neben einem ganzen Schwung an negativen Punkten für Jäger und Sportschützen, geht es auch dem gemeinen Sammler an den Kragen.

Hier mal ein angeführter Punkt des VDB, der mich etwas fragend zurück lies:

Dekowaffen und Vorderlader werden meldepflichtig. Das steht so in der EU-Richtlinie und erfasst auch Personengruppen, die Waffen nicht aktiv nutzen und keinerlei Bezug zum Waffenrecht haben und damit auch keinerlei "Unrechtsbewusstsein".

Was sind denn nun Dekowaffen und besteht ein Unterschied zu den in den Waffengesetzen erwähnten Anscheinswaffen?

Könnte das Konsequenzen für den Indy Revolver haben bzw. für jede andere Dekowaffe (oder Anscheinswaffe, sofern ein Unterschied besteht).

Wie steht es mit dem künftigen Erwerb... oder muss man sich prinzipiell als Requisitensammler keine Sorgen machen?

Wie weit sowas führen kann sieht man ja in Großbritannien, wo grundsätzlich alles verboten ist, was in diese Richtung geht.

Vielleicht kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen.