Betreff: Re: Der Sport-Thread
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge. Oft wird „Urlaub” fälschlich mit Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt.
Der Begriff leitet sich vom alt- bzw. mittelhochdeutschen Wort für „erlauben” her. So fragten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub”, um in eine Schlacht zu ziehen.
Bei mir läuft gerade eher Mittags Küchenschlacht und Abends Schlacht am Grillbuffet. Außerdem zeigen uralte Studien das Männer, die im Haushalt helfen, mit mehr inniger Zuneigung leben. Ist die Rente nicht sischer? Genießt das arktische Wetter! Cocktail geht immer!
