Betreff: Re: Harrison Fords 75er -13.Juli
Off-Topic:
Finde es recht eindeutig, dass das nicht der Fall ist. Der Genitiv-Apostroph ist eigentlich nur in einem Sonderfall erlaubt, und den habe ich oben zitiert. Gerne hier noch mal:
"Der Apostroph kann dort gesetzt werden, wo jemand ein Gewerbe eröffnen und dazu ein Schild mit Genitiv anbringen will (aber nur dann):
Bellini's Bar; Gerti's Grillstation; Willi's Weinkontor"