Komplettes Thema anzeigen 30.03.2017, 10:22
Kukulcan Abwesend
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Dabei seit: 04.03.2013
Wohnort: Köln


Betreff: Re: Mich nervt...!
Grundsätzlich sind mündliche Verträge genauso gültig wie schriftliche - du musst es NUR beweisen können