Komplettes Thema anzeigen 30.03.2017, 09:22
Kukulcan Anwesend
Mitglied
Dabei seit: 04.03.2013
Wohnort: Köln


Betreff: Re: Mich nervt...!
Grundsätzlich sind mündliche Verträge genauso gültig wie schriftliche - du musst es NUR beweisen können