Betreff: Re: Mich nervt...!
Zitat von Aldridge:Ich dachte, von der KVA darf nur um 10 % abgewichen werden. Oder ist das in Ö anders?
Gerade nachgelesen. Sollte der KVA eine Abweichung von 15% haben muss der Konsument umgehend informiert werden.
Ich wurde nicht informiert. Zum mündlichen KVA kann ich aber noch nix sagen, da habe ich noch nix gefunden.
Noch haben sie sich nicht gemeldet ...
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