Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt?
Ich habe einige Polizisten in meinem Bekanntenkreis zu dem Thema befragt, da ich doch jedes Mal beim Whipcracken darauf angesprochen werde, ob ich das auch darf, oder es mir verbieten wollen, etc. Die meinten, dass es erlaubt ist mit der Peitsche zu knallen. Ich dürfte halt keinen bedrohen, in Gefahr bringen usw. Was den Krach angeht muss ich mich halt an die Ruhezeiten wie z. B. beim Rasenmähen halten. Ich glaube das war von 9:00 - 13:00 Uhr und von 15:00 - 20:00 Uhr. genau weis ich es aber auch nicht. Ausserdem können die Zeiten von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Somit dürfte das "Peitsche mit sich herumtragen" erlaubt sein.
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mal editiert, das letzte Mal am 21.09.2007, 17:30 von dervogt.