Betreff: Re: Peitschentragen erlaubt?
Im Waffengesetz direkt steht nichts zum Tragen von Peitschen - müsste also erlaubt sein. Wer allerdings in der Öffentlichkeit damit Unfug treibt kann natürlich schon mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Ich seh das so wie die Handhabung von Taschenmessern. Ist die Peitsche aufgerollt am Hosenbund, wird keiner was dagegen sagen, - benutzt du sie aber um jemandem zu drohen...-> Tatü tata
Waffenliste (Abschnitt 5 - Unterabschnitt 2 ->tragbare Gegenstände)
http://bundesrecht.juris.de/..._1_74.html
Waffengesetz gesamt:
http://bundesrecht.juris.de/...E006000000
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mal editiert, das letzte Mal am 20.09.2007, 22:30 von Hänselation.