Betreff: Re: Kann mir jemand sagen ...
Und das dürfte schwer werden. Denn je nach Art der Beschädigung muss der Verkäufer zum Beispiel nachweisen, dass wirklich ein Bedienfehler vorliegt und nicht schon ein Vorschaden existierte. Wenn das nicht fruchtet, einfach mal zur Lokalzeitung gehen, das kommt in der Vorweihnachtszeit besonders gut an.