Betreff: Re: Editieren alter Posts verbieten
Sorry, Doppelpost. Das hier scheint in der Sache ganz erhellend:
Zitat:Möchte ein Forennutzer seinen Account löschen lassen oder hat er Beiträge abgegeben, die er – im Nachhinein nicht abgegeben hätte – so hat der Nutzer oftmals ein Interesse daran, diese Beiträge löschen zu lassen. Das Amtsgericht Ratingen hatte Ende Juni 2011 zu entscheiden, ob einem ehemaligen Nutzer eines Forums ein Anspruch zustehen kann, in dem Forum abgegebene Beiträge zu löschen.
Ein Forennutzer hatte über 1.000 Beiträge in einem Forum verfasst. Nachdem sich der Nutzer aus dem Forum löschen ließ, ließ er zunächst alle Beiträge mit personenbezogenen Daten (Daten des Nutzers, Bildern etc.) wegen seines Löschungsanspruchs nach dem Datenschutzrecht entfernen. Schließlich begehrte er noch Löschung aller sonstigen Beiträge, obwohl sich in den Board-AGB die Regelung befand, dass kein Anspruch auf Löschung von Beiträgen bestehe.
Auch das AG Ratingen wies in der Entscheidung (Urteil vom 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10) die Klage ab. Zum einen ergab sich kein Löschungsanspruch aus dem Forum-Nutzungsvertrag welchen der Nutzer mit Registrierung akzeptierte.
Zudem könne sich auch kein Löschungsanspruch aus Urheberrecht ergeben:
“Dazu hätte der klagende Forennutzer hinsichtlich jedes einzelnen Forenbeitrags darlegen und beweisen müssen, dass sie als Sprachwerk die notwendige Schöpfungshöhe gem. § 2 Abs. 2 UrhG erreicht haben. Ein Löschungsanspruch könne sich auch nicht aus § 98 UrhG ergeben, da die bloße Nichtlöschung keine Vervielfältigung im Sinne der Norm darstelle.” (via)
Fazit
Entscheidend bei der Registrierung in einem Forum sollte also zunächst die Lektüre der Board-AGB sein, um herauszufinden, ob Forenbeiträge auch nach Löschung des Accounts noch abrufbar bzw. löschbar seien.
Auch wenn sich daraus kein Löschungsanspruch ergibt, so ergibt sich ein urheberrechtlicher Löschungsanspruch jedenfalls dann, wenn die einzelnen Beiträge die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und dies substantiiert vorgetragen wird.
Quelle:
http://netzrecht.org/...eitraegen/
Da haben wir also wieder die schöpferische Höhe. Insofern müsste ein Fotograf oder der Autor von sachlich anspruchsvollen Posts das Recht auf Löschung haben.
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mal editiert, das letzte Mal am 27.04.2014, 18:15 von Aldridge.