Betreff: Hobby Schreiben und die Rechtlichen Konsquenzen
ich habe so einen spleen das ich geschichten die ich erlebt habe aufschreibe. nun ist inzwischen eine ganze sammlung an geschichten aus meinem beruf zusammengekommen. einige traurige, einige die zum nachdenken anregen, welche wo man den kopf schüttelt und auch witzige.
meistens schreibe ich rein sachlicht, aber ab und an auch etwas sakasmus als würze.
die meisten geschichten beziehen sich auf meinen beruf (bin Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger).
ich nenne in meinen aufzeichnungen niemals namen, sondern jeder der erwähnt wird bekommt einen Buchstaben als name (herr d. herr u. frau f.)
auch verfremde ich grudsätzlich den ort wo es passiert ist. unbeteiligte können also unmöglich nachvolziehen wo es geschehen ist und um wenn es geht.
das machte ich damit ich ggf. auch freunden mal so eine geschichte zum lesen geben darf.
wer es nicht weis, ich unterliege der schweigepflicht.
neulich als ich meiner frau mal eine meiner erlebnisse zum lesen gab lachte sie sich halb tot. bei einer anderen wurde sie sehr nachdenklich.
sie meinte nun das ich, wenn ich genügend geschichten zusammenhabe, diese mal einem verlag anbieten soll.
einen titel hätte ich auch schon.
aber keine ahnung wie das mit der schweigepflicht aussieht. man kann zwar nicht erlesen wo, wann und um wen es geht, aber ich habe meine bedenken. kennt sich jemand damit etwas aus? oder muss ich mir einen rechtsanwalt suchen?