Betreff: Re: ärger bei ebay
Auch ich wiederhole mich - rechtlich bist du auf der sicheren Seite.
Der / die / das Käufer(in) hat noch keine Bewertung. Ich denke mal, du hast da an einen Ebay-Neuling verkauft, der noch keine sonderliche Erfahrung mit der Plattform hatte und etwas vorschnell geboten hat. Die negative Bewertung ist dennoch eine Frechheit.