Betreff: Re: ärger bei ebay
Und ich hab nur einen einloggen-Bildschirm. Sorry! Aber wenn du das Bildmaterial mit dem Hinweis, daß ein gewisses Teil von der Auktion ausgeschlossen ist, noch hast solltest du damit doch eigentlich beweisen können (anhand des erstellungs-Datums z.B.) daß du klar gemacht hast was zur Auktion gehört und was nicht. Soweit meine Laien-Meinung.
Hans