Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
@IndianaJonesJr1981 haben die Eidgenossen das gleiche Recht wie wir, diesbezüglich?

Mach dem jungen Herrn nicht noch mehr Angst, als nötig. Dt. Recht in D und Schweizer haben sicher eigene Regelungen. Wobei dort dürfen ja die Eidgenossen ihre "Dienstwaffen" mit heimnehmen, mich wundert es, wenn sie da wegen Spielzeug engstirniger wären.
Dieser Beitrag wurde
2
mal editiert, das letzte Mal am 06.05.2011, 20:32 von Dark Hunter.