Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sollte es ausreichen wenn du die Gesichter unkenntlich machst. Soweit jedenfalls mein Wissensstand. Falls jemand weitergehende Info´s hat dann lasse ich mich gerne auf den neuesten Stand bringen.
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mal editiert, das letzte Mal am 28.04.2011, 20:24 von "Indy" Hans.