Komplettes Thema anzeigen 23.03.2011, 08:49
Kahnert Abwesend
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Dabei seit: 26.11.2008
Wohnort: Hungen


Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Mach dich mal mit den Waffengesetzen der CH vertraut.
Vorsicht ist in D auf jeden Fall geboten, wenn du sie in der Öffentlichkeit trägst, da es sich um sog. Anscheinwaffen handelt. (§42a Nr. 1 WafG)
Simon Kahnert
"Morgen wird sie verblüht sein. - Dann klau ich Ihnen eine neue."
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