Betreff: Re: Ich und eine Webley-Revolver Replica
Mach dich mal mit den Waffengesetzen der CH vertraut.
Vorsicht ist in D auf jeden Fall geboten, wenn du sie in der Öffentlichkeit trägst, da es sich um sog. Anscheinwaffen handelt. (§42a Nr. 1 WafG)
Simon Kahnert