Komplettes Thema anzeigen 23.09.2010, 10:39
Reling Abwesend
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Betreff: Re: Mich nervt...!
Unterzeichne bloß keinen Aufhebungsvertrag. Es sei denn, dir würde damit verbunden eine wirklich exorbitant hohe Abfindung gezahlt.

Eine fristgerechte Kündigung kann der Arbeitgeber natürlich aussprechen, samt Abfindung. Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn ein Arbeitgeber es für nötig befindet, dass seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz und nicht krank daheim sind, so dass einem Mitarbeiter mit chronischer Krankheit durchaus fristgerecht gekündigt werden darf, wenn seine Krankheit die Arbeitsprozesse negativ beeinflusst. Ausnahemregelungen gibt es, wenn der Arbeitnehmer als Behinderter eingestellt wurde - dann sind häufige Arztbesuche, häufigere Krankenstände zu erwarten.

Vor einer fristlosen Kündigung brauchst du normalerweise keine Angst zu haben, sofern keine unwidersprochene Abmahnung gegen dich vorliegt. Einer fristlosen Kündigung kannst du eher gelassen entgegensehen, die landet vor dem Arbeitsgericht (wofür du und dein Anwalt zu sorgen haben), wo in der Regel bei Fehlen einer Abmahnung der Arbeitgeber abgewiesen wird. Meist geht das so aus: du würdest dann noch Gehalt erhalten ohne auf dem Arbeitsplatz erscheinen zu müssen, bekommst beim Ende des Arbeitsverhältnisses die übliche Abfindung und anschließend greift deine Arbeitslosigkeitsversicherung, die du natürlich wie jede andere Versicherungsleistung im Schadensfalle in Anspruch nehmen wirst. Abfindung wird übrigens nicht angerechnet, auch etwaiges Kapital nicht.
Georg
I tolerate this century but I don't enjoy it.