Komplettes Thema anzeigen 08.06.2010, 14:57
"Indy" Hans Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 01.04.2008
Wohnort: NRW


Betreff: Re: Thugee Dolch
Zitat von IndyfanBO:
Naja, egal ob du zu nem Indytreffen unterwegs bist, wenn die Ordnungshüter dir irgend ne Vermutung unterstellen, oder unklar ist ob es sich um einen verboteten gegenstand handelt, werden die im zweifel nicht unbedingt FÜR den Waffenträger sprechen...

Genau so sieht´s mal aus. Wenn der Herr Polizist "Gefahr im Verzug" sieht, wird das Teil erst mal sichergestellt. Später (unter Umständern SEHR viel später) -nach Prüfung der Sach- und Rechtslage- kann man sich das Ding dann ggf. wieder abholen. Dumm nur, wenn´s in einer anderen (potentiell weit entfernten) Stadt geschehen ist.

Daher hole man sich im Vorfeld eine sogenannte Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kreispolizeibehörde. Diese und den Perso dabei, wird die Kontrolle dann wohl glimpflich ablaufen. Übrigens ist auch ein verschließbares Transportbehältnis nie von Nachteil Zwinkernder Smiley

Sollte es sich (um speziell auf den Dolch zu kommen) aber um einen verbotenen Gegenstand handeln, ist allein der Besitz strafbar und verstößt gegen das Waffengesetz. Da sollte man die Anfrage dann vielleicht besser anonym stellen, um keine schlafenden Hunde zu wecken und vielleicht Morgens früh mal unerwarteten Besuch zu bekommen. Zwinkernder Smiley

Soweit meine Denkweise dazu.
Hans