Betreff: Re: Crystalskull
Vorsicht mit dem Messer - diese Art von Stiletto-Messer sind in Deutschland seit der Änderung des Waffengesetzes sogenannte "Verbotene Waffen", genau wie Nun-Chucks, Butterfly-Messer oder Shuriken-Ninjasterne. Alleine der Besitz ist schon strafbar, und die Strafe ist nicht von schlechten Eltern. Zum Vergleich: Besitzt Du unerlaubt eine Pistole, ohne eine Waffenbesitzkarte zu haben, ist das "nur" der unerlaubte Besitz einer normalen Waffe. Dieses Messer ist noch dazu eine "Verbotene Waffe", was nochmal eine Kategorie schlimmer ist.
Soviel zum Besitz, aber richtig tief gerätst Du rein, solltest Du das Ding z.B. in der Hosentasche dabei haben - das zählt gesetzlich gesehen zum "Führen" (dem Transport einer Waffe, die mit wenigen Handgriffen zum Einsatz gebracht werden kann - im Gegensatz zum normalen Transport). Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle oder irgend einem dummen Zufall wärst Du dann wegen "Besitz und Führen einer verbotenen Waffe" nach dem Waffenrecht dran. Und da sind wir schon im Bereich mehrerer Jahre Knast.
So albern das auch klingen mag, aber hier in Deutschland sollte man auf sowas wirklich richtig gut acht geben, sonst hat man später das Nachsehen. "Das hab ich nicht gewusst" lässt kein Richter gelten.
Ich finde es schade, weil das Stiletto-Messer ein interessantes Stück Technik ist, und ja auch irgendwo seine Tradition hat. Aber von der Form und Funktion her ist es halt nicht zum Brote streichen gedacht, und eins der Messer, die am häufigsten bei Straftaten verwendet wurden.
Chris H.