Betreff: Re: Thugee Dolch
Kommt drauf an...
Ein dolch ist in der Regel beidseitig geschliffen, und ist somit eine Hieb- und Stich- bzw. Stoßwaffe, die darauf ausgelegt ist Verletzungen oder Schädigungen hervorzurufen. Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ist die Waffe dazu bestimmt Verletzungen beizubringen, könnte es kritisch werden bei sowas.
Im Falle des Thugee Dolches würde ich persönlich aber grünes Licht geben, denn Geräte die zwar als Hieb- und Stoßwaffen eingestuft werden, aber z.B. nur Nachbildungen sind, einem Sport dienen (Sportflorette, Sportdegen), Brauchtumspflege (historisch nachgebildete Lanzen oder Degen) oder als Dekorationsgegenstand dienen (Zierdegen, Dekorationsschwerter), fallen nicht unter diese Regelungen. (§1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zum WaffG)
Allerdings solltest du mein Geschriebenes nicht als verbindliche Rechtsgrundlage nehmen, sondern lediglich als Hinweis. Ich distanziere mich ausdrücklich davon, Irrtümer und Fehler selbstverständlich vorbehalten
Hast du denn ne quelle wo man son Dolch bekommt oder willst du selber einen machen?!? Bei seber machen ist das eh ne rechtliche grauzone, von daher...